Beratungen des Ad-hoc-Ausschusses für Cyberkriminalität: Fortschritte und Schlüsselvorschläge

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Während der jüngsten Sitzungen des Ad-hoc-Ausschusses für Cyberkriminalität haben mehrere Länder bedeutende Vorschläge vorgelegt, die einen Konsens über die Liste der Straftaten anstreben, die in den internationalen Rechtsrahmen aufgenommen werden sollen. Die Debatte war intensiv, konzentrierte sich jedoch darauf, ein Gleichgewicht zwischen verschiedenen Perspektiven zu finden und die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit zur effektiven Bekämpfung der Cyberkriminalität hervorzuheben.

Vorschläge zur Liste der Straftaten

Ägypten, Brasilien, Indien und Pakistan haben in den jüngsten Diskussionen eine prominente Rolle gespielt und verschiedene Ansätze zur Definition der Straftaten vorgeschlagen, die in den internationalen Rahmen gegen Cyberkriminalität aufgenommen werden sollen. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die nationalen Gesetze mit einem globalen Rahmen zu harmonisieren, um eine koordinierte und effektive Reaktion auf Cyberbedrohungen sicherzustellen.

Debatte über die Artikel 14 und 16

Syrien, das mehrere Länder vertritt, hat sich entschieden gegen die Normalisierung der sexuellen Ausbeutung von Kindern gemäß Artikel 14, Absatz 3 ausgesprochen. Diese Haltung wird von unserer Organisation unterstützt. Darüber hinaus unterstützte Syrien die Annahme von Absatz 4a des Artikels 14, lehnte jedoch Unterabsatz B ab.

In Bezug auf Artikel 16 betonte Syrien die Notwendigkeit, die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsrahmen zu berücksichtigen und schlug die Streichung von Formulierungen vor, die als restriktiv interpretiert werden könnten. Außerdem schlugen sie vor, einen neuen Absatz 5 in Artikel 16 aufzunehmen, um sicherzustellen, dass keine Bestimmung so ausgelegt wird, dass sie gegen grundlegende Rechte verstößt.

Kommentare aus Ruanda und China

Ruanda gab an, dass die aktuelle Formulierung von Artikel 14 mehrdeutig sei und für größere Klarheit überarbeitet werden müsse. China hingegen unterstützte die Vorschläge Syriens und bekräftigte die Bedeutung einer kohärenten und einheitlichen Auslegung der diskutierten Artikel.

Neueste Entwicklungen

Ad referendum wurde die Genehmigung der Artikel 1 k, l, m sowie der Artikel 2 a, b und f erreicht. Indiens Vorschlag, kritische Infrastrukturen in Absatz O des Artikels 2 aufzunehmen, erhielt Unterstützung von mehreren Ländern, darunter Vietnam, Jemen, Ägypten, Nepal, Sambia, Pakistan, Papua-Neuguinea und Russland. Es stieß jedoch auf Widerstand von Neuseeland, Liechtenstein und der Schweiz, die argumentierten, dass es sich hierbei um ein Thema der Cybersicherheit und nicht der Cyberkriminalität handelt.

Diskussionen über Artikel 6.2

Während der Nachmittagssitzung wurde Artikel 6.2 intensiv diskutiert. Mexiko sprach sich dafür aus, den Artikel unverändert zu lassen, eine Position, die von der Europäischen Union und Chile unterstützt wurde. CARICOM schlug vor, Absatz 6.2 zu streichen, während Syrien und Ägypten eine einheitliche Front bildeten. Das Vereinigte Königreich zeigte seine Unterstützung für Kanada.

Der Kongo äußerte Bedenken hinsichtlich der Verwendung des Begriffs „Geschlecht“ und schlug stattdessen „Gleichheit“ vor und verpflichtete sich, einen schriftlichen Vorschlag einzureichen. Südafrika, Costa Rica und andere Länder äußerten ihre Enttäuschung über den Ausschluss des Vorschlags von Costa Rica zu politischen Straftaten aus dem endgültigen Paket. Darüber hinaus unterstützten 75 Länder den Vorschlag Mexikos, die Zahl der Ratifikationen von 30 auf 60 zu erhöhen, und bedauerten dessen Ausschluss aus dem endgültigen Dokument.

Überprüfung des vorläufigen Konventionstextes

Für eine detaillierte Überprüfung des vorläufigen Konventionstextes können Sie das Dokument hier einsehen.

Wir werden weiterhin über die entscheidenden Entscheidungen berichten, die in dieser letzten Phase der Beratungen des Ad-hoc-Ausschusses für Cyberkriminalität getroffen werden. Zu Beginn der Sitzung am 05.08 war eine erhebliche Spannung zu spüren, da am Wochenende zahlreiche Treffen zwischen den Delegationen stattfanden.

Zusammenfassung der vereinbarten Artikel in Bezug auf den Text

  • Art 54 (Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau) Absatz 10
  • Art 57 (Konferenz der Vertragsstaaten der Konvention) Absatz 2
  • Ausstehend sind die Kapitel 6 – 9 des Artikels 1
  • Art 27 (Produktionsanordnung, noch in Diskussion; eine Einigung wurde am Freitag, den 02.08, erzielt, aber leider am 05.08 wiedereröffnet)
  • Art 2 (Nutzungsbedingungen): Vereinbarte Absätze a, b, c, f, g, i, j, k, l, m (Terminologie)

Die Präsidentin informierte die Delegierten, dass sie den endgültigen Entwurfstext bis zum Nachmittag des 06.08 erhalten werden.

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