Schlüsselartikel zur Diskussion: Die ersten Tage der abschließenden Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses für Cyberkriminalität

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Die ersten zwei Tage der abschließenden Sitzung des Ad-hoc-Ausschusses für Cyberkriminalität waren geprägt von intensiven Debatten und verschiedenen Vorschlägen zum aktualisierten Entwurf der Konvention. Die Diskussionen spiegelten die unterschiedlichen Perspektiven der teilnehmenden Länder und zivilgesellschaftlichen Organisationen wider und hoben die Notwendigkeit hervor, Sicherheit, Menschenrechte und internationale Zusammenarbeit in Einklang zu bringen.

Schutz von Kindern: Änderung des Artikels 14

Einer der am meisten diskutierten Punkte war Artikel 14, der den Schutz von Kindern vor Online-Ausbeutung und sexuellem Missbrauch behandelt. Es wurde beantragt, den Begriff “Kind” in Absatz 1 zu ändern und durch eine präzisere Definition in Absatz 2 zu ersetzen, die ein “Kind” als “jede Person unter 18 Jahren” definiert. Diese Änderung soll die Konvention an andere internationale Standards anpassen und für eine stärkere rechtliche Klarheit sorgen.

Österreich stellte fest, dass der Begriff “unter 18 Jahren” nicht ausreichend genau ist, da in ihrem Land und anderen in der Region Bürger ab 14 Jahren bestimmte Rechte haben. Sierra Leone förderte eine spezifischere Definition und schlug vor, “Kind” durch “Bürger mit rechtlicher Verantwortung” zu ersetzen.

Positionen der Länder zu Schlüsselartikeln

Der Iran unterstützte eine klare und konsistente Definition in Artikel 14, während Ecuador forderte, die Asymmetrien in den Fähigkeiten zur Umsetzung des Vertrags zu verringern, und sich gegen die Aufnahme neuer Straftaten in zukünftige Überarbeitungen aussprach. Chile priorisierte die Rechte der Kinder und unterstützte, obwohl es keine starke Position zu Artikel 14 einnahm, Costa Ricas Vorschlag, einen Abschnitt über politische Verbrechen aufzunehmen, der auch von anderen Ländern erheblichen Rückhalt erhielt. Costa Rica schlug vor, eine Definition von politischen Verbrechen in die Konvention aufzunehmen, um diese Delikte im Kontext der Cyberkriminalität zu behandeln, ein umstrittener Vorschlag, da einige Länder Schwierigkeiten haben, einen gerechten und allgemein akzeptierten Konsens zu finden.

Zwei Blöcke von Staaten müssen eine einheitliche Haltung zu Artikel 14, “Straftaten im Zusammenhang mit Online-Material, das sexuellen Missbrauch von Kindern oder die sexuelle Ausbeutung von Kindern darstellt”, einnehmen.

Debatten über Artikel 40 und andere Schlüsselartikel

Artikel 40 befasst sich mit der gegenseitigen Rechtshilfe. Indien forderte die Streichung von Ziffer 22, die festlegt, dass keine Verpflichtung zur gegenseitigen Rechtshilfe besteht, wenn das Ersuchen zu diskriminierenden Zwecken erfolgt. Indien argumentierte, dass diese Ziffer in ihrer Anwendung problematisch sein könnte.

Panama und Malaysia diskutierten ebenfalls über Artikel 6. Panama unterstützte die Robustheit dieses Artikels und Artikel 24, der die Prävention und Bekämpfung der Nutzung von IKT für kriminelle Handlungen behandelt. Malaysia schlug vor, im Text “Gesetz” durch “Verträge” zu ersetzen.

Russland unterstützte den Vorschlag Mexikos zu den Ratifikationsquoten und betonte die Bedeutung einer universellen Anwendung der Konvention, äußerte jedoch Schwierigkeiten mit der von Costa Rica vorgeschlagenen Definition politischer Verbrechen.

Norwegen lehnte die Echtzeit-Datenerfassung und invasive Maßnahmen ab und schlug vor, bestimmte Bestimmungen in Artikel 35, der den Schutz personenbezogener Daten behandelt, zu übertragen. Ägypten, das mehrere Länder vertrat, unterstützte Absatz 1 des Artikels 6, lehnte jedoch die Erweiterung des Artikels 24 und jede zusätzliche Erwähnung von Menschenrechten ab, da sie als redundant angesehen werden.

Anfragen zur Klärung und neue Vorschläge

Kanada forderte Klarstellungen zu Artikel 4, der die allgemeinen Grundsätze der Konvention festlegt. Sie unterstützten die Vorschläge Mexikos zu den Ratifikationen und Absatz 2 des Artikels 6 und stimmten zu, dass der Titel der Konvention nicht alle Nuancen des Textes erfasste, und unterstützten den Vorschlag Costa Ricas.

Singapur teilte die Haltung von CARICOM, im Absatz 2 des Artikels 6 keine Rechte zu spezifizieren, während Nicaragua die Position Ägyptens zur internationalen Zusammenarbeit unterstützte, Bedingungen ablehnte und die Notwendigkeit von Finanzmitteln durch entwickelte Länder betonte.

Island lehnte Artikel 4 ab und unterstützte die aktuelle Fassung der Artikel 6 und 14. Angola hob den Schutz der Menschenrechte und individuellen Freiheiten als wesentlich hervor, erkannte jedoch Redundanzen in anderen Erwähnungen an.

Armenien betonte die Bedeutung von Menschenrechtsschutzmaßnahmen, um Konsens zu erreichen, und unterstützte die Artikel 6 und 24. Die Dominikanische Republik hob die Bedeutung des Titels hinsichtlich seiner zukünftigen Implikationen hervor, schlug vor, den Klammerteil des Titels in Artikel 2 aufzunehmen, und unterstützte die Artikel 6 und 24.

Pakistan schlug vor, dass Cyberkriminalität kein universell definierter Begriff ist, und regte an, die Anstiftung zu Hass und religiöser Gewalt hinzuzufügen. Sie forderten auch, die Geschlechterperspektive durch die Stärkung von Frauen und Mädchen zu ersetzen, unterstützten Absatz 1 des Artikels 6, nicht jedoch Absatz 2. Sie schlugen vor, “mens rea” in Artikel 7 aufzunehmen, der die strafrechtliche Verantwortung behandelt, und forderten zusätzliche Schutzmaßnahmen in Artikel 14.

Schlussfolgerungen aus den ersten zwei Tagen

Australien lehnte die jährliche Überprüfung ab und unterstützte die Positionen Brasiliens und Costa Ricas zu Artikel 14 bzw. politischen Verbrechen. Katar bestand darauf, dass die gegenseitige Zusammenarbeit nicht durch die Nutzung von Menschenrechten behindert werden sollte und hielt die bestehenden Konventionen über Kinderrechte für ausreichend.

Mehrere Länder, wie Ägypten und Syrien, forderten die Aufnahme von Terrorismus als schweres Verbrechen in Artikel 14.

Artikel 6 ist grundlegend, da er die Verpflichtungen der Vertragsstaaten zur Annahme von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Cyberkriminalität festlegt. Indien bevorzugte die Beibehaltung nur von Ziffer 1.

Es gibt drei Ansätze zu Artikel 6:

  • Staaten, die mit dem aktuellen Inhalt von Artikel 6 mit seinen Absätzen einverstanden sind.
  • Staaten, die die Streichung von Absatz 2 des Artikels 6 fordern, da der Schwerpunkt dieser Konvention auf Cyberkriminalität liegt und die Abschnitte zu Menschenrechten unter spezifischen und einschlägigen Regelungen abgedeckt sind.
  • Staaten, die vorschlagen, Absatz 2 zu erweitern, um mehr Menschenrechtsaspekte zu berücksichtigen.

In Bezug auf Ratifikationen gibt es zwei verschiedene Blöcke hinsichtlich der erforderlichen Anzahl von Ratifikationen zur Annahme des Dokuments. Mexiko betonte die Notwendigkeit von mindestens 60 Ratifikationen mit mehr als zwei Dritteln der Mitgliedschaft, um eine Regionalisierung der Konvention zu vermeiden, unterstützt von Ländern wie der Slowakei, Fidschi, Costa Rica, Portugal, Montenegro usw. Während Länder wie Venezuela, Iran, Vietnam und Ägypten sich darauf einigten, 30 Ratifikationen als erforderliche Menge zur Annahme des Textes beizubehalten.

Peru forderte die Aufnahme von Zusammenarbeit und Wissensaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Zusätzlich schlugen sie für Artikel 17 die Aufnahme digitaler Güter vor.

Die ersten zwei Tage endeten ohne endgültige Entscheidungen, schufen jedoch einen Rahmen für zukünftige Verhandlungen und hoben die Prioritäten und Bedenken der teilnehmenden Länder hervor. Es wird erwartet, dass die Diskussionen fortgesetzt werden, um einen Konsens zu finden, der Cyber-Sicherheit, internationale Zusammenarbeit und den Schutz der Menschenrechte in Einklang bringt.

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